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Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet „Ehemaliges Rosenthal-Gelände“ ist, dass nach Abbruch der ehemaligen Porzellanfabrik wieder geeignete gewerbliche Bauflächen für ansiedlungswillige Betriebe mit einem größeren Flächenbedarf angeboten werden können. Auch auf der Grundlage des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) ist die Ausweisung des Areals (Wiedernutzbarmachung des Geländes) im Grundsatz der logische Folgeschritt für die künftige Entwicklung des gesamten Gebietes.
Zur Sicherung einer verträglichen städtebaulichen Gesamtentwicklung und Ordnung ist nun die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan erforderlich, um so die Belange der Wirtschaft gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB, auch ihrer mittelständischen Struktur zu berücksichtigen. Die Stadt Waldershof bestimmt daher die Zulässigkeit des Bauvorhabens durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 BauGB. Der Stadtrat der Stadt Waldershof hat daher in seiner Sitzung vom 22.10.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet „Ehemaliges Rosenthal-Gelände“ beschlossen.
Die ehemalige Industriebrache kann sich nicht selbst und damit dem weiteren Verfall überlassen werden. Mit der Neugestaltung des Gewerbegebietes erfolgt daher eine wesentliche städtebauliche Korrektur, nämlich die Revitalisierung und gewerbliche Folgenutzung dieses Areals.
Städtebauliches Ziel der Stadt Waldershof ist es, dauerhaft die Existenz ortsansässiger Firmen in Waldershof zu stärken, was die Notwendigkeit mit sich bringt, entsprechende Flächen für Expansionsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Fotografie _ KUCHENREUTHER